MEDIZINISCHE FUSSPFLEGE
gibt’s nur beim Podologen
Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege zählt die medizinische Fußpflege zu den Heilberufen. Die damit verbundenen medizinischen Tätigkeiten sind durch das Heilpraktikergesetz geregelt und dürfen nur von Podologen ausgeführt werden. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arzt erarbeiten wir Ihr individuelles Behandlungskonzept.